Waldbrand - was nun ?
Die Waldbrandsaison beginnt in der Regel Anfang März und dauert oft bis Mitte Oktober.
Nach § 20 Absatz 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG Bdbg) übernimt das Land Brandenburg für alle Waldbesitzarten die Waldbrandüber-wachung und hat dafür eigens ein Waldbrand-Frühwarnsystem eingerichtet.
Beobachteten noch vor Jahren Waldarbeiter von Feuerwachtürmen die Wälder, so sind es jetzt Spezialkammeras mit optischen Sensoren, die kontinuirlich ein 360 Grad-Panorama der umliegenden Waldflächen aufnehmen und ständig ihre Informationen an einer der 6 Waldbrandzentralen im Land Brandenburg weiterleiten.
Es gibt 5 Waldbrandwarnstufen. Welche Waldbrandwarnstufe zur Zeit aktuell ist, können Sie unter dieser Internetadresse erfahren:
www.luis-bb.de/f/wb_warn/F7100001/default.aspx
Darüber hinaus kann die untere Forstbehörde bei besonderen Gefahrenlagen einzelne Waldgebiete aller Eigentumsarten für das Betreten sperren.
Solten Sie doch einmal einen Waldbrand entdecken, dann ist umgehend
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die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112
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die Polizei unter der Notrufnummer 110
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oder eine Forstdienststelle anzurufen
Es sollten von Ihnen folgende wichtige Informationen gegeben werden:
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Wo es brennt
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Was oder wie es brennt
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Sind Menschen in Gefahr
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Von wo Sie anrufen
Allgemeine Verantwortlichkeiten und wichtige Verhaltensregeln bei einer
Brandwache
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Der vorbeugende Brandschutz obliegt den Waldbesitzern (s.a. § 20 LWaldG Bdbg).
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Die Brandbekämpfung müssen die kommunalen Behörden (Feuerwehr) durchführen und das kostenlos.
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Gelöschte Waldbrandflächen sind vom Einsatzleiter der Feuerwehr an den Waldbesitzer zu übergeben (s.a. § 35 des Katastrophengesetzes Bdbg).
Wichtig für Sie als Waldbesitzer
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Nicht zur Übernahme der Brandfläche durch den Einsatzleiter der Feuerwehr drängen lassen.
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Können Sie selbst nicht entscheiden, ob die Waldbrandfläche von der Feuerwehr richtig und vollständig abgelöscht ist, so holen Sie sich Rat und Hilfe beim diensthabenden Waldbrand-Revierförster.
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Organisieren Sie wenn nötig eine Brandwache.
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Nehmen Sie eine Brandwache wirklich ernst, den jeder weitere Einsatz der Feuerwehr wird dann richtig teuer für Sie.
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Melden Sie den Waldbrand bei der Geschäftsstelle der FBG an, um alle weiteren Schritte zu besprechen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter dem Link
Mitglieder>Zuschuss nach Waldbrand