Hilfe zur Selbsthilfe
Womit beschäftigen wir uns?
Beratung der Waldbesitzer
Waldpflege und Naturschutz
Holzeinschlagsarbeiten und Holzverkaufsvermittlung
Forstschutz, Vermittlung von Verkehrsicherungsarbeiten und finanzielle Unterstützung nach Waldbrand
Beantragung, Projektbetreuung und Abrechnung von Fördermitteln
Einsatz von Forstlohnunternehmen
Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen
Für wen arbeiten wir?
Für folgende Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigten einer Waldfläche:
dem Bürger
die Kommune oder Gemeinde
die Kirchengemeinde
das Gesellschaftsunternehmen
Wie arbeiten wir?
Es erfolgt eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Flurstück und Eigentümer. Mit jedem Waldbesitzer werden die Kosten und Erlöse allein abgerechnet. Alle notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten werden auf der Grundlage von Beratungsgesprächen und einem Finanzierungsplan besprochen.
Der Waldbesitzer entscheidet selbst, ob er die vorgeschlagenen Arbeiten auf seiner Waldfläche auch durchführen lassen möchte. Ist der Waldbesitzer mit der vorgeschlagenen forstwirtschaftlichen Arbeit einverstanden, handelt die FBG im Namne und auf Rechnung des Waldbesitzers.
Die Eigentumsrechte des Waldbesitzers werden grundsätzlich nicht berührt.
Was sind wir?
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ist eine juristische Person des Privatrechts (§ 16 Bundeswaldgesetz) in der Zusammenschlussform "Waldverein". Die Anerkennung nach § 19 BWaldG und die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB erfolgte durch das zuständige Landwirtschaftsministerium des Land Brandenburg.
Wer leitet den Waldverein?
Organe des Waldvereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung.
Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen bei der Betreuung der Waldbesitzer und die Bewirtschaftung der Waldflächen erfordern von uns die Zusammenarbeit und Unterstützung von externen Betriebswirten, Forstingenieuren, Steuerbe-ratern, Juristen und staatlichen Behörden mit jahrelanger Erfahrung.
Wie finanzieren wir uns?
Der Waldverein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben von den Waldbesitzern Mitgliedsbeiträge und Gebühren für einzelne gesonderte Dienstleistungen. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die kostenlose Betreuung der Waldbesitzer durch forstliches Fachpersonal u. a. über Dienstleistungsverträge, eine Betriebshaftpflicht-Versicherung und die Zahlung eines finanziellen Zuschusses zur Wiederaufforstung einer Waldfläche nach einem Waldbrand.
Außerdem organisieren wir:
Waldbegehungen mit praktischen Beratungsgesprächen
Einweisungen ins Waldeigentum (prov. Feststellung der Grenzen)
Vermittlung von Schulungskursen
Vermittlung von Fortbildungskursen
aktuelle Fachinformationen durch eigenes Informationsblatt